
Der erste Schritt in eine Psychotherapie kann mit vielen Fragen verbunden sein. Was erwartet mich? Ist eine Therapie für mich überhaupt sinnvoll? Und passt die Zusammenarbeit zwischen uns?
Gerne möchte ich Ihnen den Ablauf transparent und verständlich machen.
Wenn Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren möchten, können Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
In der psychotherapeutischen Sprechstunde haben wir die Möglichkeit, uns zunächst persönlich kennenzulernen. Sie können Ihr Anliegen, Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Beschwerden schildern. Gemeinsam besprechen wir, was Sie sich von einer Therapie wünschen und welche Unterstützung für Sie hilfreich sein könnte.
Darüber hinaus klären wir, ob eine Behandlungsindikation besteht und ob eine ambulante Psychotherapie für Sie geeignet ist. Auch die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen können dabei besprochen werden.
Wenn wir uns für eine gemeinsame Therapie entscheiden, folgen die sogenannten probatorischen Sitzungen.
In dieser Phase geht es darum, Ihre Beschwerden und deren Entstehung genauer zu verstehen. Wir betrachten unter anderem Ihre aktuelle Lebenssituation, biografische Erfahrungen sowie Faktoren, die Ihre Beschwerden möglicherweise aufrechterhalten.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam individuelle Therapieziele und einen Behandlungsplan. Gleichzeitig bietet die probatorische Phase Ihnen die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich eine therapeutische Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.
Nach der probatorischen Phase beginnt die eigentliche psychotherapeutische Behandlung.
Die Therapie orientiert sich an Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen. Wir arbeiten gemeinsam daran, belastende Muster zu verstehen, neue Perspektiven zu entwickeln und konkrete Veränderungen im Alltag umzusetzen.
Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich für 50 Minuten statt. Je nach individuellem Bedarf und Therapieverlauf kann die Frequenz angepasst werden.
Die Dauer der Therapie richtet sich unter anderem nach Art und Schwere der Beschwerden, Ihren persönlichen Therapiezielen und dem individuellen Behandlungsverlauf.
Die Behandlung kann im Einzelsetting oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Welche Form für Sie geeignet ist, besprechen wir gemeinsam.
Ich verfüge über einen halben Kassensitz und kann psychotherapeutische Leistungen direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Damit ist eine Behandlung für gesetzlich Versicherte grundsätzlich über die Krankenkasse möglich, sofern die Voraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie erfüllt sind.
Die psychotherapeutische Sprechstunde sowie die anschließenden probatorischen Sitzungen dienen unter anderem dazu, Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden genauer zu erfassen und gemeinsam zu klären, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll und notwendig ist.
Für gesetzlich Versicherte entstehen bei einer von der Krankenkasse übernommenen Psychotherapie in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Auch für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis möglich.
Wie viele Therapiesitzungen anschließend von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle übernommen werden, erfragen Sie am besten bereits vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Die Bedingungen für eine Kostenübernahme können je nach Versicherungs- und Beihilfevertrag unterschiedlich sein.
Die Kosten der Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine psychotherapeutische Behandlung ist grundsätzlich auch als Selbstzahler möglich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Die konkreten Kosten und Rahmenbedingungen werden vor Beginn der Behandlung transparent mit Ihnen besprochen.